Dienstag, 31. Januar 2006

Begabtenförderung ist eine Notwendigkeit!

Die Bestandsaufnahme der schulischen Begabtenförderung in Europa macht eines deutlich: Begabtenförderung ist eine Notwendigkeit! Deutlicher denn je wird jetzt erkannt, dass diesbezüglich ein Nachholbedarf besteht. Begabungsforschung und Begabtenförderung werden zunehmend akzeptiert.
Im folgenden werden drei Ansatzpunkte als Prioritäten genannt, deren Umsetzung aus Sicht der Autoren erforderlich sind, um die notwendigen Schritte in der Begabtenförderung nicht nur eines Landes, sondern aller europäischen Länder effektiv weiter zu entwickeln.
1. Die Situation der Begabtenförderung ist in der Praxis durch eine gemeinsame Bedürfnislage gekennzeichnet: eine Schulung des Lehrpersonals und allen, die sich mit begabten Kindern und Jugendlichen befassen, ist für eine effektive Begabtenförderung unerlässlich. Obwohl dieses Defizit in fast allen Ländern angemahnt wird, scheint diese Hürde größer zu sein, als dass sie unter den herrschenden Umständen und mit den bestehenden Mitteln gemeistert werden könnte. Eine intensive Begleitung und aktive Organisation sowie eine Qualitätssicherung ist sicherlich nicht nur auf Landesniveau, sondern auch auf Europaniveau dringend erforderlich.

2. Der direkte Vergleich der schulischen Begabtenförderung der Länder, so wie sie in dieser Bestandsaufnahme ermöglicht wird, gibt Einsicht in die Identität des eigenen Landes und hebt die Vielfältigkeit der Umsetzungsmöglichkeiten der schulischen Begabtenförderung hervor. Dieses
Privileg, von einander und miteinander zu lernen, sollte im Zuge der Europäisierung auch den neuen EU Ländern nicht vorenthalten werden. Es erscheint uns daher ratsam, eine Bestandsaufnahme, wie sie im vorliegenden Bericht niedergelegt wird, in naher Zukunft mit allen europäischen Ländern durchzuführen. Der Reichtum des Wissens, der sich auch bei den Beteiligten der Bestandsaufnahme während der Datenerhebung nicht nur über die anderen Länder, sondern auch über das eigene Land gebildet hat, zeigt uns, dass die Form und Methode der Datenerhebung, die dem vorliegenden Bericht zugrunde
liegt, als äußerst effektiv einzustufen ist. Aus dem Kreis der Korrespondenten wurde mehrfach betont, dass eine regelmäßige Aktualisierung und Folgeerhebung der Daten sehr wünschenswert ist. Die erhobenen Informationen sollten dann über einer Internetdatenbank zur Verfügung gestellt werden. Regelmäßige Korrespondententreffen wären aus unserer Sicht eine Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung dieses Gedankens. Wünschenswert währe es, dass Korrespondententreffen jeweils an einem anderen Ort durchgeführt werden. Außerdem sollte die Datenerheben standardisiert werden, ausgehend von der jetzt angewandten Methode. Dies würde nicht nur den Vergleich der Länder ermöglichen, sondern auch die Entwicklung der Begabtenförderung über die Zeit dokumentieren. Damit würde ein Grundstein für eine erfolgreiche Weiterentwicklung der Begabtenförderung gelegt werden.

3. Die wissenschaftliche Arbeit, das heißt auch die Grundlagenforschung zum Thema Begabtenförderung, wird auf europäischem Niveau kaum im direkten Austausch diskutiert. Die Förderung der europäischen Vernetzung nicht nur zwischen Schulen, sondern auch im wissenschaftlichen Bereich ist Grundlage für das Lernen vom anderen Land und dessen
Einfallsreichtum. Wissenschaftliche Nachwuchsförderung durch europäische Projekte und „European (Junior) Research Workshops on Giftedness“ würden einen wichtigen Beitrag zum kulturellen und wissenschaftlichen Erfahrungsaustausch liefern. Dazu sollte geklärt werden, ob hierfür EU Gelder zur Verfügung gestellt werden können. Abschließend muss betont werden, dass trotz großer Fortschritte vieler Aktivitäten im Bereich der Begabtenförderung und Weiterbildung hervorgehoben werden muss, dass die Gefahr für einen
„Wildwuchs“ da ist, den es zu vermeiden gilt. Um Güte und Qualität der erforderlichen Förder- und Weiterbildungsmaßnahmen zu gewährleisten, gilt es verbindliche Gütekriterien aufzustellen.

Fördermaßnahmen/Hochbegabung in Europa

DE - Deutschland

In Deutschland werden eine Vielzahl von Fördermaßnahmen umgesetzt.
Neben der vorgezogenen Einschulung [ISCED Niveau 1] und dem Überspringen von Klassen [ISCED Niveau 1-3] besteht an innerschulischen Fördermaßnahmen die Möglichkeit einer teilzeitlichen Teilnahme an höheren Klassen [ISCED Niveau 1-3] und einer klassenweisen Akzeleration [ISCED Niveau 2 & 3]. Die verschiedenen Akzelerationsmaßnahmen werden in den Ländern in unterschiedlichsten Modellansätzen erprobt und teils auch flächendeckend umgesetzt. Zudem werden Arbeitsgemeinschaften sowie Kooperationen mit Wirtschaftsunternehmen oder/und nichtkommerziellen Unternehmen [ISCED Niveau 1-3] organisiert.
Eine weitere übliche Form der Förderung begabter Kinder wird mit Hilfe von extra-curricularem Lehrstoff realisiert [ISCED Niveau 0-3]. Darüber hinaus finden regelmäßig innerschulische Wettbewerbe statt. Zudem kann schulpsychologische Begleitung in Anspruch genommen werden [ISCED Niveau 1 & 2].
Im außerschulischen Bereich werden zu unterschiedlichsten Themen und von unterschiedlichen Anbietern Sommercamps veranstaltet [ISCED Niveau 1-3]. Des weiteren werden begabte Schüler in einer Anzahl von Wettbewerben gefordert und gefördert [ISCED Niveau 1-3]. Im Rahmen dieser Wettbewerbe wird eine Vielzahl von Festivals veranstaltet. In Einzelfällen wird die Teilnahme an
Kursen bzw. Sommerkursen auf ISCED Niveau 4-6 ermöglicht.
Schließlich gibt es in etlichen Städten Deutschlands seit längerem spezielle Sonderförderzweige und Schulen für intellektuell begabte Kinder und Jugendliche. In Ostdeutschland gehen diese z. T. auf die Tradition der „Spezialschulen“ in der ehemaligen DDR zurück. In den letzten Jahren
nahmen mehrere neue Schulprojekte ihre Arbeit auf. Darüber hinaus gibt es Spezialschulenmit den Schwerpunkten Musik und Sport.

AT - Österreich
In den letzten Jahren haben sich in Österreich einige Modelle zur Begabtenförderung an Schulen etabliert.
In Wien wurden z.B. spezielle Förderklassen für Begabte an der „Sir-Karl-Popper-Schule“ und der „Schumpeter-Handelsakademie“ eingeführt. Diese Art der Förderung ist an weiteren Schulen in der Planungsphase.
In einigen Schulen findet binnendifferenzierter und individuell orientierter Unterricht statt. Im Primarstufenbereich wird dies im Rahmen von „Multilevel Unterricht“ verwirklicht. Im Sekundarstufenbereich findet innere Differenzierung und individueller Unterricht vor allem durch „Time out“-Klassen oder Wahlfächer statt. Als weitere Fördermaßnahmen werden themenorientierte „pull out“ Kurse organisiert. Zudem bieten Schulen in Kooperation mit verschiedenen Instituten „Lernwerkstätten“, „Begabungszentren“ und Kurse für Kreativität an. Diese Fördermaßnahmen sind unter dem Namen „Plus-Kurse“ bekannt und vor allem im Sekundarstufenbereich verbreitet.
Innerhalb der Schulen werden eine Anzahl Kurse eingerichtet. Neben Sprachkursen und naturwissenschaftlichen Kursen besteht zudem ein Angebot, um musikalisches und sportliches Talent zu fördern. Das traditionelle Unterrichtsschema wird durch den sogenannten „Atelierbetrieb“ersetzt, d.h. das Kursangebot richtet sich nach den Interessen der Schüler.
„Offener Unterricht“ ist zur Zeit an 60 Wiener Schulen in der Probephase. In diesem Zusammenhang werden Lehrer zu den Themen „individueller Unterricht“ und „Identifizierung von begabten Underachievern“ gesondert geschult.
Obwohl das Überspringen von Klassen auf den Schulniveaus [ISCED 1-3] ermöglicht wird, zeigt sich, dass dies vor allem im Primarstufenbereich üblich ist. „Schnupperspringen“, das heißt die Teilnahme an höheren Klassen oder Kursen, wird ermöglicht, um den Lernbedürfnissen des Schülers besser gerecht werden zu können. Eine mögliche Vorversetzung (Überspringen) ist somit
kontrolliert möglich. Schülern der gymnasialen Oberstufe wird die Teilnahme an Kursen einer Universität ermöglicht.
In Grundschulen [ISCED Level 1] stehen individuelle Mentoren zur Verfügung.
Psychologische Begleitung wird auf ISCED Level 1-3 geleistet.
In Österreich nehmen regelmäßig Schüler des Sekundarbereiches [ISCED Level 2-3] an regionalen und nationalen Wettbewerben in Sprachen, Mathematik, Naturwissenschaft und Sport, sowie an internationalen Wettbewerben in Mathematik, Physik und Chemie, teil.
Des weiteren finden in Österreich Festivals, Ausstellungen und Aufführungen von und für begabte Kinder statt. Zielgruppe ist hier vor allem der Sekundarstufenbereich [ISCED Level 2-3].
Außerdem gibt es für den Primar- und Sekundarbereich jährlich ca. 15 Sommercamps.
Österreich hat einige Spezialschulen für den nich-intellektuellen Bereich, die begabten Kindern offen stehen. Diese Schulen versorgen vor allem Schüler auf hohem Schulniveau [ISCED Level 3].

BE - Belgien (Flandern)
Obwohl die vorgezogene Einschulung auf ISCED Niveau 1 – 3 und das Überspringen von Klassen auf ISCED Niveau 0, 1 & 3 durch Richtlinien geregelt ist, ist das Überspringen von Klassen als schulinterne Fördermaßnahme eher ungewöhnlich. Auf Vorschul- und Grundschulniveau [ISCED Niveau 0 und 1] werden Kinder zu Förderzwecken teilweise aus zwei Jahrgängen in einer Klasse zusammen unterrichtet.
In etwa zehn bis fünfzehn Prozent der Grundschulen wurden bis jetzt sogenannte „Kanguroo Klassen“ eingerichtet, in denen begabte Schüler aus unterschiedlichen Klassen und mit unterschiedlichem Alter ca. vier Stunden in der Woche zusammen unterrichtet werden und anspruchsvolle Aufgaben bearbeiten.
In weiterführenden Schulen steigt das Interesse an Begabtenförderung ebenfalls. Auf experimentellem Niveau werden hier Modelle der „Curriculum-Komprimierung“ und „Vertiefung“ ausprobiert. Einige andere Schulen experimentieren mit verstärktem Selbststudium. In der dadurch frei werdenden Zeit können vertiefende Aktivitäten durchgeführt werden.
Im außerschulischen Bereich können begabte Schüler aus weiterführenden Schulen an Wettbewerben mit verschiedenen Schwerpunkten wie „Kunst“, „Sport“, „Intellektualität“ oder „Sozialer Allgemeinnutzen“ teilnehmen.
Die Elternvereinigung „Bekina“ bietet in den Schulferien zu einigen Themen Sommercamps für begabte Schüler an. Schüler auf ISCED Niveau 0, 1 und 3 können daran teilnehmen.
Das “Institute of Knowledge Management” ist eine spezielle Schule, die sich hochbegabter Schüler auf ISCED Niveau 2 annimmt, die im regulären Schulsystem aufgrund einer mit ihrer Hochbegabung assoziierten Verhaltensauffälligkeit oder Problematik nicht beschulbar sind.

CH - Schweiz
Die gängigste Form der Begabtenförderung in der Schweiz ist die Akzeleration durch vorzeitige Einschulung und das Überspringen von Klassen. Verbreitet sind außerdem Angebote des Enrichment durch Binnendifferenzierung im Unterricht, Zusammenarbeit mit dem sogenannten „Schulhaus“ sowie schulhausinterne oder schulhausübergreifende Gruppenangebote. Auch die zeitweilige Teilnahme am Unterricht höherer Klassen und die teilweise Freistellung vom Unterricht
wird in der Begabtenförderung als Fördermaßnahme umgesetzt.
Weniger üblich, aber dennoch möglich sind Einzelmaßnahmen wie Mentorate, individuelle Lernvereinbarungen und seperative Beschulung in speziellen Klassen.
Die Tabelle gibt eine Übersicht über die Maßnahmen in den einzelnen Kantonen.
Maßnahmen (gemäss Dokumenten und Angaben der Kantone)

DK - Dänemark
Zur Zeit existieren in Dänemark zwei Schulen, die die intensive Förderung begabter Kinder strukturell im schulischen Alltag verankert haben. Dies sind die Royal Ballet Skola und das Sct Annæ Gymnasium. Die Royal Ballet Schule fördert begabte Ballett-Tänzer und Tänzerinnen. Im Sct Annæ Gymnasium werden Schüler mit besonderer Begabung in Musik und Gesang begleitet.
Förderprogramme für intellektuell besonders begabte Schüler bestehen offiziell nicht. Das Statens Pædagogike Forsøgcenter (SPF) hat die Aufgabe, neue Lehrmethoden und Sichtweisen an der angeschlossenen Schule zu entwickeln, umzusetzen und zu evaluieren. In diesem Zusammenhang werden zur Zeit am SPF Differenzierungsmaßnahmen, projektorientiertes Arbeiten, objektive Bewertung und Evaluation, Arbeiten mit einem Portfolio und demokratische
Selbstbestimmung im Unterricht erprobt.
Eine longitudinale Studie zur schulischen Begabtenförderung startete dieses Frühjahr (siehe „Forschung und fachliche Begleitung“).
Vereinzelt werden vor allem von Privatinitiativen Workshops für Kinder auf allen Schulniveaus (ISCED Level 0 – 3) organisiert. Außerdem werden Kooperationen mit Unternehmen oder „Nonprofit Organisationen“ gesucht und unterhalten. Zudem wird das Selbststudium angeregt.

ES - Spanien
Innerhalb des Schulgeschehens werden kaum spezifische Fördermaßnahmen für Begabte angeboten. Dennoch zeichnet sich zur Zeit seitens der Schulen ein wachsender Informationsbedarf über Fördermöglichkeiten ab. Auf experimentellem Niveau werden Curricula adaptiert, um eine gezielte Förderung zu verwirklichen.
Einige wenige Schulen ermutigen begabte Schüler [ISCED Niveau 1 – 3] eine Klasse zu überspringen. Aufwendige administrative Vorgänge verlangsamen jedoch die Planung von Fördermaßnahmen und behindern somit die Umsetzung.
Auf ISCED Niveau 1 & 2 wird zuweilen auch die teilzeitliche Teilnahme an höheren Klassen realisiert. Zudem werden in Spanien schulinterne Wettbewerbe auf ISCED Niveau 1 – 3 organisiert. Eine schulpsychologische Begleitung kann bei Bedarf in Anspruch genommen werden.
Einige private Institutionen bieten im außerschulischen Bereich Förderprogramme für begabte Schüler an. Neben Sommercamps werden Wettbewerbe und Aufführungen auf ISCED Niveau 1 - 3
organisiert. Auch Wochenendkurse, vertiefende Maßnahmen zu verschiedenen Themen oder „longdistance- learning“ werden angeboten.

FI - Finnland
Der Gedanke der Individualität und Wahlfreiheit in der schulischen Förderung bestimmt seit 1990 die Entwicklung und Umsetzung von individuellen Curricula. Die Umstrukturierung des Curriculums ermöglicht eine Differenzierung, die der Begabtenförderung zugute kommt.
Der Trend zur Individualisierung hat auch Auswirkungen auf die Wahl der Grundschule, in die das Kind eingeschult wird. Eltern machen mehr und mehr Gebrauch von dem Recht, ihr Kind an der Schule ihrer Wahl anzumelden.
Finnland kennt eine Anzahl schulinterner Fördermaßnahmen auf allen Schulniveaus: Vorgezogene Einschulung, Überspringen von Klassen, teilzeitliche Teilnahme an höheren Klassen, klassenweise Akzeleration, Arbeitsgemeinschaften, Kooperationen mit Wirtschaftsunternehmen
und/oder nicht kommerziellen Unternehmen, extra-curricularer Lehrstoff, individuelle Mentoren und Selbststudium ist auf allen Schulniveaus möglich.
Eine andere Möglichkeit der Akzeleration ist an Schulen gegeben, die nicht klassenweise unterrichten. Dies ermöglicht ein flexibles Lernprogramm. Diese Form der Förderung wird in den meisten höheren Schulen [ISCED Niveau 2 &3] angewandt. Im Grundschulbereich befindet sich dieses Modell z.T. noch in der Erprobungsfase. Außerdem bestehen Spezialschulen für Schüler auf ISCED Niveau 1, 2 und 3. Finnland kennt einige schulexterne Fördermaßnahmen für Schulniveaus 2 und 3. Vor allem finden Wettbewerbe und Sommercamps statt.
Akademische Wettebewerbe werden zu den Themen Mathematik, Physik,
Computerwissenschaften, Philosophie und Wirtschaft organisiert. Vor allem Schüler auf ISCED Niveau 2 und 3 können daran teilnehmen. Schüler, die auf diesen Wettbewerben gut abschneiden, können in speziellen Programmen auf internationale Olympiaden vorbereitet werden. Diese Programme werden von Universitätsdozenten und Seniorstudenten, d.h. ehemaligen Teilnehmern,
begleitet. Ein Sommercamp zum Thema Mathematik und Physik wird von der Fachgruppe Mathematik der Universität Helsinki organisiert.

FR - Frankreich
Das französische Schulsystem hat den Anspruch, Kinder entsprechend ihren individuellen Fähigkeiten zu fördern. In Bezug auf intellektuell begabte Schüler wird in Frankreich vor allem eine frühzeitige Einschulung und das Überspringen von Schulklassen als Fördermaßnahme umgesetzt. Am Ende der Kindergartenzeit [ISCED Niveau 0] kann eine frühzeitige Einschulung stattfinden. In der Grundschule wird primär die Möglichkeit zum Überspringen einer Klasse genutzt. Für die weiterführenden Schulen gibt es keine offizielle Richtlinie, die Maßnahmen der Akzeleration explizit erlaubt. Dennoch wird zuweilen das Überspringen einer Klasse oder die Teilnahme an
Unterrichtsfächern höherer Klassen als geeignete Fördermaßnahme unterstützt.
Schülern mit besonderen sportlichen, künstlerischen oder musischen Begabungen wird die Möglichkeit gegeben, ihre Stundenpläne so flexibel zu gestalten, dass eine außerschulische Förderung realisierbar ist. Diese individualisierte Form des Curriculums ist in den Schulrichtlinien erwähnt. Eine detaillierte Spezifizierung fehlt jedoch. Zudem gibt es in den meisten Gebieten Frankreichs spezialisierte weiterführende Schulen [ISCED Nievau 2 & 3], die spezielle Angebote für sportlich , musisch oder künstlerisch begabte Schüler
haben. Diese Schulen bieten durch ihre Unterrichtsplanung Zeiträume, die zur Ausübung der besonderen Interessen genutzt werden können. Zum Teil besteht intensiver Kontakt mit privaten Fördereinrichtungen.
Neben den genannten Fördermaßnahmen wird in den Schulrichtlinien generell die Möglichkeit genannt, das reguläre nationale Curriculum durch individuelle schulische Aktivitäten zu ersetzen oder zu ergänzen. Eine spezifische Erläuterung dieser Fördermöglichkeit fehlt jedoch und wird im Schulgeschehen auch nur selten umgesetzt. In Frankreich wird vor allem auf ISCED Nievau zwei und drei schulinterne Förderung von Begabten mit Hilfe von Wettbewerben betrieben. Zudem werden extra-curriculare Programme wie z.B das „Jeunes Vocations Artistique, Literare e Scientifiques“ in Paris organisiert.
Eine Privatschule [ISCED Niveau 2&3], auch häufig als „Eliteschule“ für hochbegabte Kinder bezeichnet, ist das „Lycée Collège Michelei“ in Nice (Nizza).
Einige weiterführende Schulen in Vésiner, Brou und Lyon nähern sich zur Zeit dem Thema der Begabtenförderung und experimentieren mit neuen Angeboten.

GR - Griechenland
Griechenland kennt keine akademischen Förderprogramme für intellektuell Begabte. Fördermaßnahmen gibt es lediglich in den Bereichen Musik und Sport.
Auf ISCED Niveau 1 wird in Schulen mit musischem Schwerpunkt die Teilnahme an höheren Klassen ermöglicht. Diese Fördermaßnahmen sind jedoch nicht verpflichtend und werden nicht in allen Spezialschulen für Musik ermöglicht.
Des weiteren wird in griechischen Schulen mit musischem Schwerpunkt das Selbststudium auf experimenteller Basis erprobt [ISECD Niveau 2 und 3]. Zur Zeit nehmen an diesem Projekt 26 Schulen teil.
Für Schulen mit dem Schwerpunkt Sport werden auf ISCED Niveau 2 & 3 spezielle Klassen gebildet, um eine optimale Förderung zu gewährleisten. Dieses Programm existiert bereits seit 1985 für Sportschulen. 1995 hat man im Lykeio mit der Formierung von Sportprofilklassen begonnen. Als außerschulische Aktivitäten werden in Kooperation mit Sportvereinen regelmäßig regionale
Sportwettbewerbe auf ISCED Niveau 3 organisiert.

HU - Ungarn
Seit 1980 wurde in vielen Schulen Ungarns systematisch ein pädagogisches Grundgerüst zur Begabtenförderung geschaffen. Daher hat Ungarn hat eine Vielzahl von Fördermaßnahmen für begabte Schüler vorzuweisen, die als Standard in die Schulabläufe verschiedener Schulen integriert
sind. Das Überspringen von Klassen und die Teilnahme an höheren Klassen findet vor allem auf ISCED Niveau 1, 2 und 3 statt. Die „Genius School for Talented Children“ in Budapest ermöglicht es z.B. seit 1990 aufgrund von musisch/künstlerischen oder intellektuellen besonderen Fähigkeiten höhere
Klassen zu besuchen oder bei besonderem Potential in mehreren Fächern Klassen zu überspringen. Allgemein ist diese Art der Akzeleration in Ungarn jedoch nicht üblich. „Enrichment“ d.h. erweiternde und vertiefende Maßnahmen, werden in Ungarn bevorzugt. Arbeitsgruppen und das Selbststudium werden in der Regel auf ISCED Niveau 2 und 3 organisiert. Extra-curricularer Unterricht wird in einer Vielzahl von Schulen betrieben und ist hier sehr populär
[vorzugsweise auf ISCED Niveau 1-3].
Einige Schulen bieten auch im Nachmittagsbereich Arbeitsgruppen an, die Themen wie Fremdsprachen, Chemie, Natur, Geschichte, Philosophie, Literatur, Muttersprache, Wissenschaft, Photographie, Schmuckschmiede, Computer, Kunstgeschichte, Medien, Naturwissenschaften, Musik, Kunst, Folklore und klassischer Tanz, Holzschnitzerei, volkstümliche und traditionelle
Weberei und Töpferei außerhalb des Schullehrplans behandeln. Dieses System wird an vielen Schulen erfolgreich durchgeführt und als vielversprechend beurteilt. Hauptsächlich findet diese Art der extra-curricularen außerschulischen Förderung 1-2 Stunden pro Woche auf ISCED Niveau 2 – 3 statt.
Die Szilágyi Erzsébet Seondary School ist eine von mehr als 20 Schulen, in der sich ein 5- Jahresprogramm etabliert hat. Die Schüler belegen hier neben dem Pflichtcurriculum zusätzliche Kurse in „Selbstentwicklung, Kommunikation und Lernstrategien“. Regelmäßig werden diese Schüler mit Hilfe von psychologischen und pädagogischen Tests begleitet, um die individuelle Entwicklung zu observieren und zu fördern. Die Böszörményi Street Primay School in Debrecen ist eine der Schulen, die auch im Grundschulbereich ihr Pflichtcurriculum um zwei Fächer (Drama-Technik und Englisch) erweitert hat.
Viele der Schulen, die extra-curriculare außerschulische Förderprogramme organisieren, bieten zusätzlich für besonders begabte Schüler in den Sommerferien Sommerkurse zu den jeweiligen Themen an.
Andere extracurriculare Programme werden vom Pädagogischen Institut in Budapest organisiert und an Schulen angeboten. Die Arany J. Primary and Secondary School versorgt z.B. auf diese Weise unter dem Motto „Wissenschaft in Englisch“ seit 1990 intellektuell begabte Schüler. Eine andere Form der Begabtenförderung, die sich zur Zeit in Ungarn etabliert, wird seit 1995 mit
Hilfe von individuellen Mentoren erfolgreich umgesetzt. Anerkannte und ausgezeichnete Wissenschaftler begleiten begabte Schüler zu speziellen Themen. Seit Beginn dieses Programms wurden bereits vier nationale Konferenzen mit den Beteiligten organisiert. Zudem führte das
Programm 1999 zur Gründung einer nationalen Vereinigung der Schüler, Lehrer und Mentoren. Das ungarische Schulsystem hat eine lange Tradition von Wettbewerben. Einer der wichtigsten Wettbewerbe ist der „Nationale Akademische Wettbewerb für Weiterführende Schulen“. Der Gewinner dieses Wettbewerbs wird an einer Universität aufgenommen. Auch die Anzahl der
Wettbewerbe auf Grundschulniveau steigen. Wenn dies notwendig ist, wird in Ungarn eine psychologische Begleitung begabter Kinder gewährleistet. Diese Form von Unterstützung ist ab ISCED Niveau 0 möglich und kann bis ISCED
Niveau 3 in Anspruch genommen werden, allerdings lediglich an einem spezialisierten Zentrum in Budapest. Neben schulinternen Fördermaßnahmen werden in Ungarn auch eine Reihe von schulexternen Fördermaßnahmen angeboten. Sommercamps, Festivals, Ausstellungen, Vorstellungen und Wettbewerbe zählen zu den Möglichkeiten, mit deren Hilfe die Entwicklung begabter Schüler gefördert wird. 1995 startete z.B. das 10-tägige Sommercamp bei Budapest. Ziel dieses Camps war, der Komplexität der Entwicklung des begabten Kindes angemessen zu beachten. Die Entwicklung der
gesamten Persönlichkeit wird mit viel eigener Freiheit zum Experimentieren, zum Erfahren, zum Beobachten, zum Spielen und Erforschen von physischen und astronomischen Phänomenen stimuliert. Zusätzlich zu schulinternen und schulexternen Fördermaßnahmen finanziert der Staat spezialisierte
Schulen, um die Entwicklung von Kindern mit besonderem musischen oder künstlerischen Potential zu fördern. Ab ISCED Niveau 1 wird an der „Simonffy Emil Music School“ das Programm zur Entwicklung musischen Talents angeboten. An der „Sárvíz Basic School of Arts ” werden besondere künstlerische Begabungen gefördert.

IE - Irland
Die Fördermaßnahmen an irländischen Schulen sind außerhalb der jeweiligen Schule nur wenig bekannt. Es bestehen keine formellen Programme. Jede Schule hält sich an ihre eigenen Schulrichtlinien. In der Regel werden bei spezifischen innerschulischen Fördermaßnahmen in Abhängigkeit vom jeweiligen Leistungsniveau Akzeleration und Enrichment miteinander kombiniert. Die Enrichmentmaßnahmen lassen sich in der Regel jedoch lediglich durch private
Initiativen der Lehrkörper realisieren. Das Überspringen von Klassen als geeignete Fördermaßnahme für begabte Kinder findet keine breite Zustimmung. Obwohl einige Schulen das Überspringen von Klassen befürworten, lehnen
andere diese Maßnahme ab. Die Begrenzung der finanziellen Mittel wie auch mangelnde praktische Möglichkeiten schränken die Effektivität der verschiedenen Förderansätze ein. Außerschulische Fördermaßnahmen werden vor allem auf ISCED Niveau 3 mit Wettbewerben organisiert. Die IBM/DCU Irish Science Olympiad (ISO) fordert auch Kinder auf ISCED Niveau 0 auf, an der Dublin City University ihr Wissen in Biologie, Chemie Informatik und Physik in
Olympiaden unter Beweis zu stellen. Ziel ist, ein angemessenes nationales und internationales Niveau zu erreichen. Schüler bekommen die Möglichkeit, Irland nach einer erfolgreichen nationalen Wissenschaftsolympiade in internationalen Olympiaden der Bereiche Biologie, Chemie, Informatik oder Physik zu vertreten. An dieser Förderung sind die University Colleges in Dublin, Cork, Galway und die Universität Limerick beteiligt. Das CTYI (Center for Talented Youth – Ireland) an der City University Dublin wurde 1992 gegründet und organisiert seither neben Sommercamps auch Wochenendkurse auf ISCED Niveau 2 und 3 für musisch/künstlerisch, sozial und intellektuell begabte Schüler.

IT - Italien
Italien realisiert offiziell keine Fördermaßnahmen für begabte Schüler. In der Vergangenheit haben sich private Initiativen gebildet, die Vorschulen und Grundschulen für Hochbegabte errichten wollten. Diese Projekte waren jedoch erfolglos, da neben finanziellen Engpässen auch die Eltern dieses Konzept nicht akzeptierten. Vorherrschend ist die Auffassung, dass Kinder in ihrem
„natürlichen“ Umfeld aufwachsen sollten, Aufgabe der Schule als sozialer Institution in erster Linie die Eingliederung in die Gesellschaft ist.
Die Möglichkeit einer vorgezogenen Einschulung besteht ausschließlich in privaten Grundschulen. Zudem ist es lediglich in privaten weiterführenden Schulen erlaubt, bei entsprechenden Leistungen die zwei Abschlussjahre auf ein Jahr zu verkürzen. Renommierte Schulen wie z.B. das Parini oder das Manzoni in Milano (Mailand) wählen ihre Schüler nicht durch Aufnahmetests aus, sondern durch ihr hohes Anforderungsniveau. Schüler, die diesem Niveau gerecht werden, erhalten dort eine dementsprechende Förderung. Dadurch wird eine
stark leistungsorientierte Auffassung von Begabung vertreten.
Sportwettbewerbe werden vom CONI ausgeschrieben. Nationale Institute organisieren diese Aktivitäten in Zusammenarbeit mit Schulen.
Internationale Austauschprogramme werden auf freiwilliger Basis angeboten. Diese müssen jedoch von Familien und Lehrern geplant und umgesetzt werden.
Fördermaßnahmen für begabte Kinder werden vor allem im außerschulischen Bereich durch Privat - oder Gruppeninitiativen organisiert. Programme, die auf solche Weise erstellt werden, setzen jedoch eine gute Kooperation der verschiedenen Beteiligten voraus. Selbständig müssen neben
geeigneten Korrespondenten, Mentoren, Lehrern, Gruppen und Schulen auch die passenden Örtlichkeiten gefunden werden. Eine engagierte familiäre Unterstützung ist unerlässlich. Dadurch nehmen an den Förderprogrammen in Italien hauptsächlich begabte Kinder, die aus einem gebildeten und fürsorglichen Elternhaus stammen, teil. Lokale Organisationen oder wissenschaftliche Institutionen bieten verschiedenste Aktivitäten für
begabte Kinder an. Olympiaden werden zu den Themen Mathematik, Physik, und weitere naturwissenschaftliche Fächer ausgerichtet. Außerdem werden Poesiewettbewerbe veranstaltet. Da die Schüler in Italien hauptsächlich vormittags beschult werden, bleibt ihnen viel Freizeit, um
anderen Aktivitäten nachzugehen. Ergänzende Fördermöglichkeiten können daher in dieser Zeit auf privater Basis aufgenommen werden.

LU - Luxemburg
In Luxemburg wird im innerschulischen Bereich neben der vorgezogenen Einschulung auch das Überspringen von Klassen auf ISCED Niveau 1 – 3 als Fördermaßnahme umgesetzt. Innerhalb des Grundcurriculums besteht seitens der Schule die Möglichkeit, optional extracurriculare Kursangebote wie z.B. Mathematik, experimentelle Forschungsmethoden, Literatur usw. anzubieten. Darüber hinaus kann jede Schule nach eigenem Ermessen außerordentliche
Projekte -die sogenannten „d’établissement“- organisieren, die sich auch im besonderen auf begabte Schüler konzentrieren können.
Vertiefendes Selbststudium wird als Fördermaßnahme vor allem auf ISCED Niveau 2 & 3 angewandt.
Zudem unterhalten manche Schulen Kooperationen mit Wirtschaftsunternehmen oder nichtkommerziellen Unternehmen, um Angebote der Begabtenförderung auch in der Schule zu realisieren.
Eine weitere Form der Begabtenförderung bieten innerschulische Wettbewerbe, die auf allen Niveaus (ISCED Niveau 0 - 3) ausgetragen werden.
Im übrigen steht psychologische Begleitung zur Verfügung.
Außerschulisch werden in Luxemburg eine Reihe von Fördermaßnahmen von Vereinen, Unternehmen und nicht-kommerziellen Organisationen verwirklicht.
Kurse in u.a. Musik, Tanz, Theater und Kunst werden gegen einen geringen Kostenbeitrag für talentierte Kinder und Jugendliche auf ISCED Niveau 0 –3 angeboten, die sich in der Regel in Wettbewerben bewiesen haben.
Zudem wird ein breites Angebot an sportlichen Aktivitäten zur Förderung begabter Kinder angeboten. Auch hier werden Wettbewerbe ausgetragen.
Außerdem werden für begabte Kinder in Luxemburg regelmäßig Sommercamps, Festivals, Ausstellungen und Aufführungen organisiert.
Die besondere Förderung intellektuell begabter Kinder bleibt jedoch den Instanzen des offiziellen Bildungssystems vorbehalten.

LV - Lettland
Spezielle schulinterne Fördermaßnahmen werden in Lettland vor allem auf ISCED Niveau 3 umgesetzt. Hier bestehen Kooperationen mit Wirtschaftsunternehmen oder nicht-kommerziellen Unternehmen. An der Riga Commerce School wird extra-curricularer Lehrstoff angeboten und mit
Hilfe von „Kreativen Gruppen“ zu verschiedenen Themen vertiefend, auch in Projektwochen, aktive Förderung betrieben.
Schulinterne Wettbewerbe bilden auf ISCED Niveau 1 – 3 eine weitere Form der schulinternen Förderung von Begabten.
Auch im schulexternen Bereich werden Wettbewerbe und Festivals auf ISCED Niveau 1 – 3 organisiert. Im übrigen werden begabte Schüler in Sommercamps oder anderen kulturellen und sportlichen Aktivitäten besonders gefördert.
Einige Schulen bieten Schwerpunkte und damit eine Spezialisierung in den Bereichen Musik, Mathematik, Sprachen, Wirtschaft, Sport und Kunst an.

NL - NiederlandeDurch die Integration der Kindergärten in die Grundschule ist es möglich, Kinder früher als normal in die Gruppe 3 [ISCED Niveau 1] gehen zu lassen. Es ist jedoch nicht erlaubt, Kinder früher als
mit 4 Jahren in die Basisschule aufzunehmen. Wenn sie dieses Alter erreicht haben, können sie Klassenüberspringen und auch frühzeitig in die weiterführende Schule eingeschult werden. In der Praxis passiert es manchmal, dass Kinder ‘gedoogd’ (geduldet) werden, wenn sie noch nicht 4 Jahre
sind. Obwohl in offiziellen Statistiken nur sehr wenig über Schüler zu finden ist, die früher als normal in die weiterführende Schule gehen, wird diese Fördermaßnahme sehr regelmäßig umgesetzt (Hoogeveen, 2001). Im allgemeinen sind das Überspringen von Klassen oder andere Akzelerationsmaßnahmen gängige Fördermaßnahmen. Arbeitsgemeinschaften kennt man vor allem in Reformschulen (Montessori, Jenaplan, Dalton,
Freinet), die in den Niederlanden weit verbreitet sind. Auch in Regelschulen wird diese Form der Förderung verwendet.
Die Zusammenarbeit mit kommerziellen oder nichtkommerziellen Unternehmen wird bezüglich der Begabtenförderung eher in Ausnahmefällen gesucht. Es gibt eine Organisation, die sich speziell um begabte Schüler im Mathematikunterricht kümmert (Vierkant voor Wiskunde). Daneben gibt es nicht-kommerzielle Unternehmen die sich mit spezifische Themen an Schulen und Schüler wenden,
nicht jedoch Begabte als Schwerpunkt haben (z.B.: NOVIB, eine Organisation, die Entwicklungshilfe unterstützt). Universitäten bieten Möglichkeiten für Schüler der weiterführenden Schulen, an Teilen des Curriculums teilzunehmen (z.B. Masterclasses an der Universität von Amsterdam).
Einige Schulen bieten extra-curricularen Unterricht an. Dabei steht vor allem Sport und Musik im Vordergrund. An einigen Gymnasien werden sportliche oder musikalische Schwerpunkte gelegt. Einige dieser Schulen kooperieren mit Sport- oder Musikinstituten, um eine solche Förderung gewährleisten zu können. In diesen besonderen Fällen kann dann auch die Unterrichtspflicht teilweise aufgehoben werden. Mentoren gibt es lediglich in Einzelfällen.
Psychologische und pädagogische Beratung und Betreuung wird in der Regel von
schulpsychologische Beratungsstellen angeboten [ISCED Niveau 0 – 3].
Wettbewerbe gibt es auf ISCED Niveau 1 bis 3. Der ‘Toptoets’ wird in Grundschulen angeboten. Für die ältesten Schüler der Grundschulen und für Schüler der weiterführenden Schulen gibt es, wie in anderen Länder Europas, den Kangoeroe-Wettbewerb im Bereich Mathematik. Darüber hinaus
gibt es Olympiaden im Bereich Mathematik, Physik und Informatik [ISCED Niveau 2 und 3]. Es gibt landesweit einige Wettbewerbe oder Aktivitäten für Jugendliche, die auf Innovation und Kreativität zielen, oder in Verbindung mit Bibliotheken organisiert werden. Diese sind für alle Kinder zugänglich und zielen nicht nur auf Hochbegabte ab. Sommerkurse, Schülerakademien oder sonstige in den Sommerferien organisierte Veranstaltungen finden nur sehr wenig statt.

PL - Polen
Die Schulreformen in Polen ermöglichen eine Anzahl schulinterner Fördermaßnahmen.
So ist nicht nur die frühe Einschulung auf allen ISCED Niveaus, sondern auch das Überspringen von Klassen auf allen Schulniveaus (ISECD Niveau 1-3) möglich. Teilzeitliche Teilnahme an höheren Klassen, Workshops und Wettbewerbe werden auf ISCED Niveau 1-3 umgesetzt.
Als vertiefende Maßnahme wird in Polen auf allen Niveaus angeboten, extra-curricularen Lehrstoff zu bearbeiten. Auch Selbststudium sowie individuelle Begleitung durch Mentoren wird in den Schulen angeboten. Zudem werden Schüler bei Bedarf psychologisch betreut. An schulexternen Fördermaßnahmen werden vor allem auf ISCED Niveau 1-3 Sommercamps, Wettbewerbe und Ausstellung organisiert. Das „Academic Gymnasium“ in Toruń (ISCED Niveau 1&2) hat sich seit 1998 auf die Beschulung von Begabten spezialisiert. Hier wird den Schülern ermöglicht, einen individuellen Lehrplan auf künstlerischen oder naturwissenschaftlichen Gebiet zu erstellen.

PT - Portugal
Folgende innerschulische Fördermaßnahmen werden in Portugal umgesetzt:
Die vorgezogene Einschulung findet vor allem auf ISCED Niveau 1 statt. Das Überspringen von Klassen sowie die teilzeitliche Teilnahme an höheren Klassen wird auf ISCED 1 und 2 ermöglicht. Darüber hinaus wird auch extracurricularer Lehrstoff ab ISCED Niveau 1 angeboten. Außerdem wird in Portugal auf eine individuelle Begleitung von Schülern oder Schülergruppen aller Schulniveaus durch Mentoren oder Tutoren zurückgegriffen. Zur Begabtenförderung werden ferner Kooperationen mit Wirtschaftsunternehmen und/ oder nicht kommerziellen Unternehmen unterhalten. Zudem werden Wettbewerbe zu verschiedensten Themengebieten organisiert. Auch die psychologische Begleitung begabter Kinder wird ermöglicht. Das Colégio Paulo VI (ISCED Niveau 2 & 3) in Gondomar hat sich zudem mit einem Erweiterungsprojekt namens „Oportas Abertas [Offene Tür]“ der Begabtenförderung im Speziellen
angenommen. Zwei mal pro Woche werden zwei bis drei Stunden mit erweiterndem und vertiefendem Unterricht verbracht. Solche oder ähnliche Förderungen finden auch in anderen Schulen statt. In der Regel müssen diese jedoch privat finanziert werden. In spezialisierten Schulen für Musik und Tanz wird im allgemeinen der gleiche Lehrstoff behandelt wie an anderen Schulen. Es werden lediglich mehr Kurse in Musik und Tanz abgehalten. Ähnliches
gilt für Sportschulen.
Im außerschulischen Bereich werden in Portugal Erweiterungsprogramme wie das Pedais Programm von ANEIS in Braga umgesetzt. Zudem organisiert ANEIS jährlich einwöchige Sommercamps für begabte Kinder auf ISCED Niveau 2. Weitere Sommerkurse u.a. zum Thema Photografie oder Geschichte werden vor allem für ältere Schüler ab ISCED Niveau 2 angeboten. Olympische Wettbewerbe werden in Naturwissenschaften und Literatur ausgetragen.
Ferner finden Musik- und Kunstfestivals statt, die in der Regel von Schulen organisiert werden.

RO - Rumänien
Durch das „Neue Nationale Curriculum“ (seit 1998) wurden in Rumänien neue Handlungsansätze in der Begabtenförderung möglich.
Neben dem Überspringen von Klassen auf allen Schulniveaus und der vorgezogenen Einschulung in die Grundschule wird auf ISCED Niveau 0 – 4 sowohl extracurricularer Unterrichtsstoff angeboten wie auch eine individuelle Förderung mit Hilfe von Mentoren und Kooperationen mit Wirtschafts- und nichtkommerziellen Unternehmen umgesetzt. Zudem kann in Rumänien eine psychologische Begleitung in Anspruch genommen werden.
Sowohl schulintern als auch schulextern haben Wettbewerbe in Rumänien eine lange Tradition. Sie sind sowohl bei den Organisatoren als auch bei den Teilnehmern sehr populär. Daher besteht auf institutionellem, lokalem, nationalem und internationalem Niveau ein reichliches Angebot. Vor
allem in den naturwissenschaftlichen Fächer gibt es eine Vielzahl von Wettbewerben. Es werden aber auch Wettbewerbe bezüglich künstlerischer und musischer Fähigkeiten ausgetragen. Seit 2001 ermöglicht das Bildungsministerium die Einrichtung von neun Lernzentren „Center of
Excellence“ (CETCP), um Schülern mit ausgezeichneten akademischen Leistungen, vor allem in den Naturwissenschaften, zusätzliche Herausforderungen zu bieten und sie für internationale Schulolympiaden zu qualifizieren. Der Fortbestand dieser Zentren ist jedoch aus finanziellen
Gründen unsicher. Gewinnern von Olympiaden stehen Sommercamps offen, die vom Bildungsministerium und lokalen Schulautoritäten organisiert werden. In der Regel werden keine Gebühren für die Teilnahme erhoben. Ein systematisches nationales Programm, das alle Interessengebiete abdeckt, konnte bislang nicht umgesetzt werden.
Einige weitere, zum Teil auch nichtstaatliche Organisationen wie z.B. RO-Talent, veranstalten Sommercamps für kleinere Gruppen von begabten Schülern. Hier gelten weniger strenge Aufnahmekriterien. Dafür müssen in der Regel die Kosten von den Teilnehmern selber getragen werden. Auf schulexternem Niveau werden Musikfestivals und Kunstausstellungen, in der Regel lokal oder
national, für Begabte organisiert.

SE - Schweden
Fördermaßnahmen für begabte Kinder sind in Schweden eine Seltenheit. Lediglich lokale Schulen in der Umgebung Stockholms gehen ansatzweise auf die Thematik „Begabung“ ein und versuchen, eine differenzierte Förderung begabter Kinder zu realisieren. Eine kleine Anzahl schwedischer Schulen experimentiert Maßnahmen der Akzeleration und des Enrichment. Dies findet jedoch keine allgemeine Anerkennung im Regelunterricht.

SI - Slowenien
In Slowenien wird eine Vielzahl von Fördermaßnahmen umgesetzt.
Im innerschulischen Bereich ist das Überspringen von Klassen auf allen Schulniveaus [ISCED Niveau 1 – 3] möglich. Eine vorgezogene Einschulung ist lediglich auf ISCED Niveau 2 & 3 möglich. Begabte Schüler werden in Schulen durch Workshops und mit extra-curricularem Lehrstoff besonders gefördert. Eine weitere Form der Förderung wird durch Kooperationen mit Wirtschaftsunternehmen [ISCED Niveau 2 & 3] sowie mit Hilfe von Selbststudium [ISCED Niveau 3] umgesetzt. Individuelle Mentoren für die Förderung Begabter stehen an weiterführenden Schulen zur Verfügung. Im allgemeinen kann auch eine psychologische Begleitung in Anspruch genommen werden. Eine besondere Form der Förderung wird mit Hilfe einer spezialisierten Schul - und
Studienbegleitung geboten. Außerdem finden regelmäßig schulinterne Wettbewerbe in Wissenschaft, Kunst und Sport statt. Eine besondere Form der innerschulischen Förderung wird in Slowenien mit „Jugend-Forschungs-
Gruppen“ betrieben. Auch im schulexternen Bereich werden Wettbewerbe in Wissenschaft, Kunst und Sport ausgetragen [ISCED Niveau 1 – 3]. Zudem werden Kunstausstellungen [ISCED Niveau 0 – 3] und Aufführungen verschiedenster Art [ISCED Niveau 1 – 3] oder Festivals [ISCED Niveau 2 & 3]
organisiert. Sommercamps werden in den Bereichen Wissenschaft, Kunst und Sport für begabte Schüler in weiterführenden Schulen [ISCED Niveau 2 und 3] angeboten. Im übrigen haben sich Spezialschulen für Musik und Tanz sowie eine Sportschule etabliert.

UK - England
In England wird eine Vielzahl von Fördermaßnahmen umgesetzt.
Im schulinternen Bereich ist die vorgezogene Einschulung auf allen Niveaus möglich [ISCED Niveau 0 – 3].
Das Überspringen von Klassen, die teilzeitlichen Teilnahme an höheren Klassen, die klassenweise Akzeleration, extra-curricularer Unterricht sowie individuelle Mentoren werden als weitere Fördermaßnahmen auf ISCED Niveau 1 – 3 eingesetzt. Insbesondere diese Maßnahme wird von der Regierung befürwortet und gefördert. Auf ISCED Niveau 2 & 3 wird Selbststudium von Regierungsseite unterstützt. Dennoch sind nur wenige Beispiel aus der Praxis bekannt.
Obwohl psychologische Begleitung auf ISCED Niveau 1 – 3 grundsätzlich möglich ist, bleibt dies in der Regel Schwachbegabten vorbehalten. Im allgemeinen ist die psychologische Begleitung von Begabten im schulpsychologischen Dienst ausgeschlossen. Im übrigen werden verschiedenste Enrichmentmaßnahmen zur Zeit erprobt. Teilziel des staatlichen Begabtenförderprogramms ist es, Schulen mit Spezialisierungen in verschieden Unterrichtsfächern wie „Sprachen“, „Kunst“, „Naturwissenschaft“ und „Technologie“ für die Begabtenförderung zu qualifizieren. Einige Privatschulen haben es sich ebenfalls zum Ziel gesetzt, begabte Schüler besonders zu fördern.
Im schulexternen Bereich werden für begabte Schüler regelmäßig Sommercamps angeboten [ISCED Niveau 1 & 2].
Die Teilnahme an höheren Kursen wie z.B an Universitäten wird zuweilen Schülern auf ISCED Niveau 2 und 3 ermöglicht.
Einige „Master Classes“ werden auf ISCED Niveau 1 – 3 veranstaltet.
Sowohl nationale Festivals als auch Aufführungen werden lokal organisiert, sind jedoch nicht offizieller Teil des staatlichen Förderprogramms [ISCED Niveau 1 – 3]. 2002 wurde zum ersten Mal der „World Class Test“ durchgeführt. Im gleichen Jahr hat sich die „Academy for Talented Youth“ etabliert, in der Kurse für begabte Schüler angeboten werden..

Montag, 19. Dezember 2005

Textverständnismermale nach Schulz von Thun

Die 4 Merkmale, die für das Textverständnis entscheidend sind:
1) Einfachheit
2) Gliederung - Ordnung
3) Kürze - Prägnanz
4) anregende Zusätze

Hausaufgabe zum Seminar vom 14.12.05:
Beschreiben Sie verständlich, wie man Spagetti kocht:

1. Das Wasser in einem hohem Topf zum Kochen bringen
2. Wenn das Wasser kocht eine Prise Salz und Nudeln dazu geben
3. Ca. 8 Min. auf mittleren Stufe kochen
4. Die Nudeln in einem Sieb unter kaltem, fließendem Wasser abschrecken
5. Die Nudeln mit Tomatensoße servieren
6. Nach Belieben mit Parmesankäse bestreuen
Bon Appetit!

Donnerstag, 8. Dezember 2005

Schulische Begabtenförderung in Europa: Schulgesetzgebung, Verordnungen & Richtlinien

Überblick über die Handhabung in verschiedenen Ländern:

DE - Deutschland
In der Gesetzgebung einiger Länder wird der Begriff „Begabung“ explizit in Gesetzestexten genannt. Darüber hinaus sind in einer Vielzahl von Ländern Richtlinien formuliert, die in Bezug auf Begabtenförderung entsprechende Fördermaßnahmen und den Umgang damit darstellen. In allen Ländern existieren Leitlinien für die Flexibilisierung des Schulsystems durch Maßnahmen wie vorgezogene Einschulung [ISCED Niveau 1] und Überspringen von Klassen [ISCED Niveau 1-3].

AT - Österreich
Die Schulgesetzgebung in Österreich stammt aus den 60er und 70er Jahren des 20. Jahrhunderts. „Talentförderung“, „Begabtenförderung“ oder ähnliche Begriffe werden im Schulunterrichtsgesetz (SCHUG 1974) nicht explizit erwähnt.
Dennoch beinhaltet die österreichische Gesetzgebung Grundsätze zur Förderung des Talents eines jeden Schülers. Ziel ist, dass alle Schüler die nötige Unterstützung erfahren, die für die Umsetzung des eigenen Potentials in eine maximale Leistung erforderlich ist (§17).
Die Schulunterrichtsgesetzgebung macht außerdem eine individuelle Gestaltung der Schullaufbahn z.B. durch Akzelerationsmaßnahmen möglich. Seit 1998 ist eine flexible Schullaufbahn von der 16 Schulische Begabtenförderung in Europa
Volksschule [ISCED Level 1] bis zur höheren Schule [ISCED Level 3] gesetzlich verankert, in der das Überspringen von bis zu drei Schuljahren möglich ist.
Der sogenannte „Zielparagraph“ des Schulorganisationsgesetzes (SCHOG 1962) gewinnt zur Zeit besondere Bedeutung. Hierin wird die Beachtung der individuellen und persönlichen Entwicklung des Kindes zum Grundprinzip erhoben. Neben Differenzierungsmaßnahmen im intellektuellen Bereich ist auch die nichtintellektuelle Förderung auf allen Niveaus [ISCED Level 0-3] gesetzlich vorgesehen. Eine Entbindung von der Schulpflicht ist im Prinzip möglich.

BE - Belgien (Flandern)
Mit der Eröffnung des „Zentrum für Begabungsforschung“ der Universität Antwerpen 1998 wurde die Öffentlichkeit zum ersten Mal auf die Bedürfnisse begabter Schüler aufmerksam gemacht. Seitdem erfährt die Begabtenförderung in Flandern zunehmend Beachtung. Obwohl „Begabte“ nicht explizit in der Gesetzgebung genannt werden, bereitet das Bildungsministerium eine Niederschrift vor, in der Begabte als Teil einer übergeordneten Gruppe mit besonderen Bedürfnissen zum ersten Mal in der Geschichte Flanderns explizit erwähnt und berücksichtigt werden.
Im allgemeinen gilt, jedem Kind die gleichen Möglichkeiten zu bieten, d.h. jedes Kind mit seinen Besonderheiten zu erkennen und an zu erkennen und individuelle Bedürfnisse zu identifizieren.
Differenzierungsmaßnahmen sind auf ISCED Niveau 0 und 1 vorgesehen. Zudem ist das Schulsystem vor allem auf ISCED Niveau 0, 1 und 3 flexibel, so dass z. B. das Überspringen von Klassen oder die vorgezogene Einschulung durch Richtlinien geregelt ist.

CH - Schweiz
Das Bildungssystem in der Schweiz* ist stark dezentral organisiert. Die Schweiz verfügt in Bezug auf das Schulwesen über 26 eigenständig verwaltete Kantone.

* In der Schweiz werden bildungsspezifische Angelegenheiten von den Kantonen autonom geregelt. Aussagen sind daher nur sehr schwer auf Landesebene zu formulieren.

Die folgenden Angaben beziehen sich ausschließlich auf die 19 Kantone der deutschsprachigen Schweiz, die im Netzwerk Begabtenförderung zusammengeschlossen sind. Da Liechtenstein auf der Bildungsebene sehr eng
mit der Schweiz kooperiert und auch im Netzwerk aktiv ist, fließen die Angaben aus dem Fürstentum hier ein.
Beinahe alle Kantone gehen in ihrer Schulgesetzgebung explizit auf das Thema “Begabte“ und „Begabtenförderung“ ein oder berücksichtigen Begabte als Teil einer übergeordneten Gruppe.
Im Konkreten ist in der Regel eine vorgezogene Einschulung sowie das Überspringen von Klassen geregelt. Beim Überspringen von Klassen bestehen z.T. Einschränkungen (1. Klasse, Übertritt in Sekundarstufe I). Der vorzeitige Eintritt in den Kindergarten ist häufig möglich, aber nicht explizit
geregelt, da der Kindergartenbesuch freiwillig ist. In einigen Kantonen gibt es Richtlinien zur Begabtenförderung. Diese beziehen in der Regel jeweils
die gesamte Palette der Fördermaßnahmen ein wie z.B. „Erkennung und Anerkennen individueller Unterschiede“, „Identifizierung von Bedürfnissen“, „Differenzierungsmaßnahmen“, „Flexibilität im Schulsystem“.

DK - Dänemark
Die Dänische Schulgesetzgebung ist im „Folkeskole Act“ niedergelegt. Hierin werden „Begabte“ weder explizit erwähnt noch sind sie Teil einer übergeordneten Gruppe. Das Erkennen und Anerkennen individueller Unterschiede ist ein Grundsatz der „Folkeskole Act“. Sie regelt gesetzlich, dass an den Schulen nach dem Prinzip der inneren Differenzierung gelehrt
werden soll. Es ist daher die Aufgabe der Schule, Potentiale und Bedürfnisse eines Kindes zu identifizieren und zu fördern (Kapitel 2, Amendment 4 und 5) “The organisation of the teaching, including the choice of teaching and working methods, teaching materials and the selection of subject-matter, shall in each subject live up to the aims of the Folkeskole and shall be varied so that
it corresponds to the needs and prerequisites of the individual pupil. … It shall be up to the head teacher to ensure that the class teacher and the other teachers of the class plan and organise the teaching in such a way that it offers challenges to all pupils.”
Zur Zeit wird dieses Prinzip jedoch nur auf experimentellem Niveau auch für begabte Kinder umgesetzt.

ES - Spanien
Begabte werden in der spanischen Gesetzgebung sowohl explizit als eigenständige Gruppe als auch als Teil einer übergeordneten Gruppe (Ley de Ordenación General del Sistema Educativo erwähnt (LOGSE, 1990), Artikel 36, 1995 und Royal Decree 696/1995). Im besonderen sind in gesetzlichen Bestimmungen und Empfehlungen das Erkennen und Anerkennen individueller Unterschiede (Ley de Ordenación General del Sistema Educativo (LOGSE, 1990), Artikel 40), die Identifizierung individueller Bedürfnisse (Royal Decree 696/1995)
sowie Differenzierungsmaßnahmen (Boe, May 16,, 1996) auf ISCED Niveau 0 – 3 geregelt. Zudem wird sich in den gesetzlichen Bestimmungen und Empfehlungen über die Flexibilität im Schulsystem (Boe, May 16, 1996) wie auch die nicht-intellektuelle Förderung und das Grundcurriculum auf ISCED Niveau 1 & 2 geäußert. Die Flexibilität im Schulwesen ( Boe May, 3, 1996) bezieht sich konkret auf die vorgezogene Einschulung sowie die Möglichkeit des Überspringens. Sowohl in der Grundschule als auch in der weiterführenden Schule ist jeweils das einmalige Überspringen einer Klasse möglich. Die teilzeitliche fachspezifische Teilnahme an einer nächst höheren Klasse sowie vertiefende oder erweiternde Unterrichtsangebote können begabten Schülern als Fördermaßnahme angeboten werden.
Im allgemeinen haben Schulen die Freiheit, ihr Unterrichtsangebot so flexibel zu gestalten, dass Schüler mit gleichen Lern – und Wissensniveaus in Gruppen unterrichtet werden können (LOGSE 1990).
Um den Zielen aus Artikel 36 gerecht werden zu können soll das Bildungssystem qualifizierte und spezialisierte Lehrer ausbilden, die mit der Thematik der Begabtenförderung vertraut sind (Ley de Ordenación General del Sistema Educativo (LOGSE, 1990), Artikel 37 und Royal Decree 696/1995).

FI - Finnland
In Finnland findet zur Zeit eine Umstrukturierung des Curriculums auf allen Schulniveaus statt. Dabei zeichnet sich deutlich ein Trend zur Dezentralisierung ab. Dies bedeutet, dass die Zuständigkeit für die allgemeine Schulbildung und deren Organisation in die Verantwortung der Gemeinden übergeht. Auf nationaler Ebene werden daher ausschließlich allgemeine Richtlinien vorgegeben. Der Begriff „Begabung“ wird nicht explizit in der Gesetzgebung erwähnt. Auch werden „Begabte“ nicht als Teil einer übergeordneten Gruppe berücksichtigt. Dennoch bestehen gesetzliche Bestimmungen und Empfehlungen, die sicher stellen, dass individuelle Unterschiede auf allen
Schulniveaus erkannt und anerkannt werden sollen. Die schulische Bildung orientiert sich am Alter und an den individuellen Möglichkeiten der Schüler (No. 628 3§). Außerdem ist es möglich, dass Schüler im Unterricht Themen behandeln, die nicht im Regelcurriculum vorgeschrieben sind oder über das Pensum hinausreichen. (No. 628, 11§). Der Schüler hat die Möglichkeit eigenständig, d.h. abweichend vom Regelcurriculum, zu lernen. Dies
wird ihm dann ermöglicht, wenn er das Anforderungsniveau des Curriculums früher als vorgesehen erreicht hat (No. 628, 18§).

FR - Frankreich
In Frankreich gibt es keine spezifische Gesetzgebung, die „Begabte“ als eigenständige Gruppe beschreibt oder als Teil einer übergeordneten Gruppe berücksichtigt. Die allgemeine Philosophie der nationalen Schulrichtlinien beinhaltet Gleichberechtigung in der schulischen Förderung unter der Berücksichtigung individueller Unterschiede. Dieser Ansatz begünstigt die Vorstellung von heterogenen Klassen auf jedem akademischen Niveau. Schüler mit besonderen Bedürfnissen (im allgemeinen wird darunter eine Behinderung verstanden) werden in den regulären Schulalltag integriert.
Als Grundsatz gilt das Erkennen und Anerkennen individueller Unterschiede (Deciét no 90 – 788; 6 Sept. 1990), die Identifizierung von Bedürfnissen aller Schüler jeden Niveaus und eine differenzierte Förderung (Law 10 Juli 1989).
Ein nationales Curriculum für die schulischen Programme auf allen Schulniveaus und für alle Schüler ist gesetzlich verankert. Grundlage des Curriculums ist der Anspruch, der Verschiedenartigkeit der Schüler gerecht zu werden. Es beinhaltet die Möglichkeit, ergänzende und spezifische Fördermaßnahmen umzusetzen (Deciét no 96 0465; März 1996). Geeignete Programme,
spezielle Unterstützung und angepasster Unterricht sollen auf die Bedürfnisse der Schüler und deren Schwierigkeiten ausgerichtet werden (Deciét, 90 – 788; Sept. 1990). In Anerkennung der Differenzen individueller Lernkapazitäten ist in Frankreich eine Verkürzung des Schulzyklus möglich (Deciét no. 90-188; 6 Sept. 1990). Dies beschränkt sich jedoch vor allem auf den Zeitraum von ISCED Niveau 0 bis 2 und muss sowohl von den Eltern als auch den Lehrern
eingeleitet und umgesetzt werden. Nichtintellektuelle Fördermaßnahmen wie z.B. Sport oder Kunst sind für die Schulniveaus zwei und drei [ISCED Niveau] festgelegt. Spezielle Arrangements, die sprachlichen, technologischen
oder sportlichen Bedürfnissen gerecht werden, sollen organisiert werden (Déciét 96 – 465; Mai 1996).
In Frankreich sind außerdem offizielle Mitteilungen des Bildungsministeriums, die sogenannten „circulaires“, von Bedeutung.

GR - Griechenland
Erst seit 1975 – kurz vor Beginn der Mitgliedschaft in der Europäischen Union 1979 – ist in Griechenland jeder dazu berechtigt, öffentliche Schulen zu besuchen. Der Staat unterstreicht und betont in seiner Konstitution von 1975, Artikel 16, Absatz 4, die Notwendigkeit einer Beschulung der Kinder im allgemeinen sowie auch im besonderen einer Begleitung von Kindern mit
besonderen Bedürfnissen. Diese Formulierung könnte auch besonders Begabte mit einschließen. Das Konzept der Begabtenförderung ist im staatlichen Schulwesen aber im Allgemeinen unbekannt. Anfang der 70er Jahre begannen die ersten Angebote in der Beschulung von Kindern mit besondern
Bedürfnissen. Die Thematik wurde in der Lehrergrundausbildung verankert. Etwa zehn Jahre später war die Sonderpädagogik nicht nur im Volk, sondern auch in der Politik anerkannt. Dies galt jedoch nur für Kinder mit Behinderungen.
Im Jahre 1985 wurde das Erkennen und Anerkennen individueller Unterschiede gesetzlich verankert. Seitdem heißt es, dass „... es das Ziel im primären und sekundären Schulwesen ist, einen Unterricht zu gewährleisten, der passende Unterstützung zur Entwicklung der allgemeinen und besonderen Möglichkeiten bezüglich des Interesses, der Kreativität und des Talents bietet. Zudem
soll eine Perspektive für ein kooperatives und kollektives soziales Leben durch eine Vielfalt an musikalischen und sozialen Erlebnissen gewährleistet werden“.
In den Richtlinien 1588/85 der „Struktur und Funktion der Ausbildung im Primär- und Sekundärbereich“ wird das Ziel des „Sportgymnasiums“, des Sport-Lykeio“ und der “Einrichtung von speziellen Klassen für Sport“ im Lykeio als Integration von allgemeiner Grundbildung mit sportlichem Training für Schüler/Athleten, als nichtintellektuelle Förderung festgelegt. Auch die Förderung ausgezeichneter Athleten wir hier erwähnt.
Auch die musische Förderung wird explizit im Gesetzestext des Ministeriums für Bildung und Religion genannt (Satz 3345/ 2.9.98, Absatz 1&3 ). Ziel der Musikschule als weiterführender Schule (Gymnasion & Lykeio) ist die Vorbereitung und Ausbildung von jungen Schülern, die professionelle Musiker werden wollen. Gleichzeitig wird eine allgemeine Grundbildung gewährleistet, die eine berufliche Umorientierung ermöglicht. Im Grundschulbereich eines Musik-
Gymnasium soll die Möglichkeit gegeben sein, freiwillig Musikkurse zu besuchen, um eine besondere musische Begabung identifizieren zu können.
Im Jahre 2002 verabschiedete das Parlament ein neues Gesetz (2817), das eine Beschulung für „jedermann“ und mit „gleichen Möglichkeiten“ betont. Auch Kinder mit einer besonderen Bedürfnislage werden berücksichtigt. „Begabte“ gehören jedoch weder zu dieser Gruppe, noch sind sie Teil einer anderen übergeordneten Gruppe. Der Begriff „Hochbegabung“ oder ein anderer
entsprechender Begriff wird ) in der Gesetzgebung nicht erwähnt.

HU - Ungarn
Die Begabtenförderung hat sich in Ungarn in den letzten Jahrzehnten stark entwickelt. Im frühen zwanzigsten Jahrhundert wurde die Begabtenförderung zur Priorität erklärt. Der Entwicklung des begabten Kindes wurde nicht nur auf politischem Niveau, sondern auch von Lehrern und anderen Experten große Aufmerksamkeit geschenkt. Heute wird de Beschulung von „Begabten“ in der Schulgesetzgebung in Ungarn explizit aufgegriffen. „Begabte“ werden als Teil einer Gruppe mit besonderen Bedürfnissen berücksichtigt. Im Jahre 1993 wurde im Gesetz für öffentliche Bildung (LXXIX. Törvény a Közoktatásról, lo. Par./3.p.) formuliert: „... das Kind, der Schüler hat ein Recht auf Bildung, die seinem Interesse, seinen Fähigkeiten und seiner Begabung entspricht, und die ihn befähigt, seine Ausbildung, sofern es seine Begabung ermöglicht, im höheren Bildungswesen fortzusetzen. Zudem ist es ihm mit dem Ziel, seine Begabungen zu identifizieren und zu entwickeln, zu ermöglichen, auf Grundschulniveau
eine Ausbildung im künstlerischen Bereich zu erhalten“. „Es ist eine grundlegende Aufgabe des Erziehers und Lehrers, individuelle Möglichkeiten und Begabungen des Schülers, seinen soziokulturellen Hintergrund sowie mögliche Behinderungen zu berücksichtigen, um ihn in seiner Entwicklung des höchst möglichen Niveaus seiner Begabungen zu assistieren. Darüber hinaus
sollen Schüler mit Schulschwierigkeiten unterstützt werden, um einen Rückstand zu anderen auszugleichen.
In Bezug auf die ISCED Niveaus 0 – 3 äußert sich die Gesetzgebung zu speziellen Fördermaßnahmen. Im allgemeinen wird die Umsetzung von Fördermaßnahmen und die Verantwortung dafür Schulen und Lehrern übertragen. In der Gesetzgebung werden Aussagen zum Erkennen und Anerkennen individueller Unterschiede, zur Identifizierung Begabter, zu Differenzierungsmaßnahmen, zu „Begabung“ als Thema in der
Lehrerausbildung, zum Grundcurriculum, zum speziellen Curriculum, zur Entbindung von der Schulpflicht und zur nichtintellektuellen Förderung gemacht.
„Neben den Unterrichtsstunden organisiert die Schule curriculumexterne Aktivitäten wie z.B. Tages – und Nachmittag- Studierperioden, Studienkreise für Literatur, soziologische Debattierkurse oder ausführende Kunst- Gruppen, akademische und kulturelle Wettbewerbe, schulinterne und interschulische Wettbewerbe und Schülertage. Klassen – oder Gruppenaktivitäten des
pädagogischen Schulprogramms, die nicht innerhalb des Unterrichts organisiert werden können wie z.B. Exkursionen oder Bildung in der Natur etc.“ (1993. LPE, 53. par. 1.,2.p). Es gilt in der Schule dafür zu sorgen, dass Lerngruppen entsprechend der Interessen der Schüler, deren Wissensniveau und Spezifität der eingeschlagenen Karriere gebildet werden. Ebenso können Unterrichtsstunden für höhere Anspruchsniveaus in Verbindung mit dem Regelunterricht der Schule verpflichtend oder wahlweise angeboten werden (Leitlinie des Bildungsministeriums 28./2000; 5.par 1.p).
Darüber hinaus ist es Aufgabe der Heimatschule eine Persönlichkeitsentwicklung in humanistischer Atmosphäre zu gewährleisten, in der der Schüler zur vollen Entwicklung seiner Möglichkeiten und seiner Interessen gelangt und zudem Hilfestellung mit Schulaufgaben bekommt (1993 n. LXXIX. LPE., 2.p).
In den Grundschulen gilt es den Kunstunterricht als Basis für Kunstexpression zu gestalten (1993. n. LXXIX LPE., 31. par., 1.p.).

IE - Irland
Begabte werden in Irland nicht explizit in der Gesetzgebung genannt.
Als Teil einer übergeordneten Gruppe werden sie jedoch indirekt in der Schulgesetzgebung berücksichtigt. Dort heißt es: „Kindern mit besonderen Bildungsbedürfnissen haben einen Anspruch auf eine qualitativ ihrem Niveau entsprechende Bildung, um ihren individuellen Bedürfnissen und Fähigkeiten gerecht zu werden“ (Education Act, 1998; Section 7 (1)).
Des weiteren wird zur besonderen Bildungsbedürftigkeit im „Report of Special Education Review Commitee (1993) Section 6.3.2“ als Richtlinie niedergelegt, dass „jedem Schüler eine Vielfalt von Möglichkeiten zur Anregung und Zufriedenstellung der eigenen Bedürfnisse geboten werden soll, um die Entwicklung zum vollständigen Leistungsvermögen zu ermöglichen“.
Auch im Hinblick auf das Erkennen und Anerkennen individueller Unterschiede, die Identifizierung von individuellen Bedürfnissen und schulische Differenzierungsmaßnahmen bestehen in Irland gesetzliche Richtlinien.
Die Organisation des Unterrichts soll Aktivitäten und Angebote sowohl für die gesamte Klasse als auch individuelle Aktivitäten ermöglichen, um jedem Schüler die volle Entfaltung seiner Begabungen zu ermöglichen (Special education Review Commitee 1993, Section 6.3.5).
Der Unterricht soll entsprechend dem individuellen Niveau angepasst werden (Special education Review Commitee 1993, Section 6.3.2). In diesem Zusammenhang sollen sowohl Maßnahmen der Akzeleration- als auch des Enrichment erwogen werden (Special education Review Commitee
1993, Section 6.3.5). 2000 wurde ein Kommentar des Bildungsministers zum Thema schulische Begabtenförderung - als Reaktion auf einen Brief - veröffentlicht, in dem es heißt, dass „bei Schülern mit herausragenden
Fähigkeiten und besonderen Bildungsbedürfnissen zusätzliche Unterstützung eines Remedial Teachers oder Fachlehrers angeboten werden sollte“. Im November 2001 äußerte sich der Bildungsminister bezüglich der Förderung begabter Schüler wie folgt: „Es ist die Aufgabe der Schulbehörde (Board of Managament) für diese Schüler (begabte Schüler) eine angemessene
Bildung zu ermöglichen“.

IT - Italien
In Italien wird der Begriff „Begabte“ weder in der Gesetzgebung genannt noch werden Begabte als Teil einer Gruppe für besonders Bedürftige oder in einer andere Form auch nur in Ansätzen erwähnt.
Die Schulgesetzgebung schreibt vor, individuelle Unterschiede wahrzunehmen und anzuerkennen. Das Schulcurriculum ist ein Grundcurriculum mit dem Ziel, dass alle Schüler gewisse Mindestanforderungen erreichen. Darüber hinaus ist die Auffassung verbreitet, dass mehr von denen erreicht wird, die ihre Fähigkeiten eigenständig nutzen und umsetzen. Damit liegt ein Grossteil der Verantwortung für eine Förderung auch beim Schüler selbst.

LU - Luxemburg
Obwohl die Gesetzgebung in Luxemburg die besondere Bedürftigkeit von körperlich und geistig Behinderten oder Entwicklungsgestörten im allgemeinen berücksichtigt, bleibt die besondere Bedürfnislage von Begabten unerwähnt.
Gesetzliche Bestimmungen in bezug auf das Schulgeschehen beziehen sich lediglich auf die Flexibilität im Schulsystem, im besonderen hinsichtlich der Möglichkeit einer vorgezogenen Einschulung. Diese ist auf Antrag der Eltern und nach psychologischer Begutachtung möglich. Des weiteren ist das Grundcurriculum auf ISCED Niveau 0 – 3 gesetzlich geregelt. Eine neue Gesetzgebung in Hinblick auf weiterführende Schulen (ISCED Niveau 2 & 3) wird zur Zeit vom Ministerium für nationale Bildung vorbereitet. Diese zieht in Artikel 16 die Errichtung spezieller Klassen in Erwägung, um Schüler mit besonderen Lernbedürfnissen und Lernpotentialen zu fördern, die bisher, ungleich den Begabten in den Bereichen Musik und Sport, zu kurz gekommen waren. Diese neue Gesetzgebung soll es zudem erlauben, spezielle Curricula für
begabte Schüler einzusetzen.

LV - Lettland
In der Schulgesetzgebung Lettlands werden „Begabte“ nicht explizit genannt. Obwohl „Begabte“ auch nicht unter eine Gruppe besonders Bedürftiger fallen, wird in der allgemeinen Gesetzgebung erwähnt, dass „jedem die Möglichkeit zur Entwicklung des eigenen geistigen und körperlichen Potentials gegeben werden muss, um sich zu einer selbständigen und entwickelten Persönlichkeit zu bilden“.
Gesetzliche Bestimmungen und Empfehlungen des Schulwesens schließen aber „das Erkennen und Anerkennen individueller Unterschiede“ auf allen Schulniveaus sowie die „Identifizierung von Bedürfnissen“ (Artikel 28;5) auf ISCED Niveau 0 –3 ein. Zudem ist für Ausnahmefälle die frühzeitige Einschulung in die Grundschule möglich. Eine Entbindung von der Schulpflicht ist lediglich auf ISCED Niveau 2 geregelt („Den Inhalt des Bildungsprogramms kann der Schüler sich durch Selbststudium aneignen. Das Wissensniveau wird dann überprüft und bewertet“).

NL - Niederlande
Seit 1985 sind Grundschulen und Kindergärten in die sogenannte “Basisschool” (Basisschule) integriert [ISCED Niveau 0 und 1]. Die Schulpflicht beginnt mit 5 Jahren. Es ist allerdings möglich, Kinder schon mit 4 Jahren einzuschulen, und mehr als 95% der Schüler gehen mit 4 Jahren in die Basisschule. Altersabhängige Klassen sind nicht im Gesetz verankert. Es wird kein Pflichtcurriculum vorgegeben, sondern lediglich Unterrichtsziele festgesetzt. Die Realisierung dieser Ziele liegt in der Verantwortlichkeit der Schule und wird vom Schulinspektorrat kontrolliert. In der niederländischen Gesetzgebung werden (hoch)begabte Schüler nicht explizit erwähnt. Im Gesetz wird jedoch von Schüle rn mit “spezifischen Unterrichtsbedürfnissen” (specifieke onderwijsbehoeften) gesprochen. Das Gesetz sc hreibt vor, dass für alle Schüler ein ununterbrochener Entwicklungsgang zu ermöglichen ist. Der Unterricht dient in jedem Fall der emotionalen, intellektuellen und kreativen Entwicklung und ziel t auf den Erwerb notwendigen Wissens und sozialer, kultureller und körperlicher Fähigkeiten hin. Im weiteren heißt es, dass Schüler mit besonderen Bedürfnissen individuell orientierten Unterricht bekommen, der sich an den
individuellen Bedürfnissen des Schülers orientiert (WPO, Art. 8, sub 4).
In Richtlinien der Schulbehörden werden (hoch)begabte Schüler als Teil der Gruppe mit besonderen Bedürfnissen explizit erwähnt (2001). Generell gehört die Betreuung (hoch)begabter Schüler in Grundschulen [ISCED Niveau 0 und 1] zum Konzept “Weer Samen naar School” (“Wieder zusammen in die Schule”). Konkretes Ziel ist es, so viele Schüler wie möglich in Regelschulen zu bedienen und Integration zu ermöglichen. Auch in Schulrichtlinien der weiterführenden Schulen [ISCED Niveau 2 und 3] wird von “Schülern mit besonderen
Bedürfnissen” gesprochen. Damit gelten die gleichen Richtlinien für Grund- und weiterführende Schulen [ISCED Niveau 0 bis 3]. Es gibt eine grundsätzliche Schulpflicht für alle Kinder und Jugendlichen von 5 bis 16 Jahren. In
Sonderfällen ist die Entbindung von der Schulpflicht möglich, wobei das Schulinspektorrat und Autoritäten der Gemeinde dies gemeinsam bewilligen müssen. Im übrigen ist in schulbehördlichen Richtlinien die vorgezogene Einschulung [ISCED Niveau 0 und 1] sowie das Überspringen von
Klassen [ISCED Niveau 1 – 3] geregelt. Die Entwicklung spezieller Materialien und Förderkonzepten für (hoch)Begabte Schüler fällt unter
die Zuständigkeit des Ministeriums für Bildung, Forschung und Kultur. Dafür werden Fördermittel bereit gestellt. Zum überwiegenden Teil aber entstehen diese Materialien und Konzepte aus privaten Initiativen einzelne Lehrer und weitere Beteiligten [ISCED Niveau 0-3].

PL - Polen
In Polen vollzieht sich zur Zeit ein grundlegender Umbau des Sozialsystems der Länder. 1998 wurde eine bildungspolitische Reform eingeleitet. Diese beinhaltet eine besondere Förderung des Sekundarbereichs und der Universitäten.
Obwohl der Begriff „Begabtenförderung“ im Gesetzestext nicht explizit erwähnt wird, benennen Gesetzestexte und Leitlinien des Schulwesens „Begabte“ als Teil einer Gruppe mit besonderen Bedürfnissen.
Hervorgehoben wird das Erkennen und Anerkennen individueller Unterschiede, die Identifizierung von individuellen Bedürfnissen, Dif ferenzierungsmaßnahmen und eine Flexibilität im Schulsystem jeweils auf allen ISCED Niveaus. Die Entbindung von der Schulpflicht wird auf ISCED Niveau 1 und 2 ermöglicht. Auch nichtintellektuelle Fördermaßnahmen sind auf ISCED Niveau 1 – 3 umsetzbar. In Schulrichtlinien wird zudem auf nichtintellektuelle Fördermaßnahmen im
Vorschulbereich verwiesen. Auch in Bezug auf das Grundcurriculum sind Inhalte festgelegt worden.

PT - Portugal
Der Begriff „(Hoch-)Begabte“ wird in der portugiesischen Gesetzgebung nicht explizit genannt. Dennoch werden Begabte als Teil einer Gruppe mit besonderen Bedürfnissen, nämlich derer mit außergewöhnlichen Möglichkeiten, erwähnt. In diesem Kontext wird das Überspringen auf ISCED Niveau 1 (Legal Disposition; 6/SERE/1988) sowie die vorgezogene Einschulung im
Grundschulbereich (Legal Disposition; 173/ME/1991) explizit als spezifische Fördermaßnahme genannt. Außerdem nennt das „General Basic Law“ (1986) Differenzierungsmaßnahmen innerhalb des Curriculums zur Förderung von Schülern mit identifizierten besonderen Lernbedürfnissen.
Der Begabtenförderung begegnet Portugal demnach mit einem flexiblen Schulsystem. Auch nicht-intellektuelle Fördermaßnahmen wie u.a. Sport und Kunst werden umgesetzt.

RO - Rumänien
Die 1990 modifizierte rumänische Gesetzgebung zum Schulwesen macht explizit einige Aussprachen zum Status begabter Schüler. Dennoch ist dies im Hinblick auf frühere Gesetze ein Rückschritt, da bis 1995 Begabte umfangreicher in der Gesetzgebung erwähnt wurden. Begabte werden ansonsten nicht als Teil einer Gruppe mit besondern Bedürfnissen in der rumänischen Gesetzgebung genannt.
Die gesetzlichen Bestimmungen schreiben das Erkennen und Anerkennen individueller Unterschiede sowie Flexibilität innerhalb des Schulsystems (wie z.B. frühe Einschulung oder das Überspringen von Klassen) auf allen Schulniveaus vor. In Richtlinien der Schulbehörden und lokalen Autoritäten wird auf die Identifizierung von individuellen Bedürfnissen als Aufgabe der Schule verwiesen (ISCED Niveau 2 & 3). Diese Richtlinien beinhalten auch die Thematisierung der
„Begabtenförderung“ in der Lehrerausbildung, und verweisen auf lokale und schulische Weiterbildungsmöglichkeiten.
Das Grundcurriculum ist von der Grundschule bis zur weiterführenden Schule gesetzlich vorgeschrieben.
Ferner erlaubt die Gesetzgebung Differenzierungsmaßnahmen und auch spezielle Curricula auf ISCED Niveau 2 und 3.

SE - Schweden
Im Gegensatz zu geistig behinderten Kindern und Jugendlichen, Blinden, Gehörlosen und Emigranten wird der Begriff „Begabte“ in der schwedischen Gesetzgebung weder explizit erwähnt, noch sind „Begabte“ Teil einer Gruppe mit besonderen Bedürfnissen. Begabtenförderung wird auch in Bestimmungen, Empfehlungen und weiteren schulischen Richtlinien nicht genannt.
Obwohl seit 1920 das Recht auf Wohlergehen eines jeden Schülers im nationalen Curriculum verankert ist, wird im Zusammenhang mit besonderen Bedürfnissen nur auf körperlich und geistig Behinderte sowie Emigranten eingegangen.

SI - Slowenien
Begabte werden in der Gesetzgebung Sloweniens sowohl explizit erwähnt als auch als Teil einer Gruppe mit besonderen Bedürfnissen berücksichtigt.
Im Konkreten ist in der Schulgesetzgebung für die Grundschule (PSL) wie auch für die weiterführende Schule (HSL) - im allgemeinen ISCED Niveau 0-3 - das Erkennen und Anerkennen individueller Unterschiede, die Identifizierung individueller Lernbedürfnisse, Differenzierungsmaßnahmen, das Grundcurriculum, die Entbindung von der Schulpflicht sowie die nicht-intellektuelle Förderung geregelt. Außerdem wird auf Flexibilität im Schulsystem verwiesen. Die Schule ist demnach verpflichtet, passende Lehrmethoden für begabte Schüler anzuwenden und u.a. zusätzliche Unterrichtsstunden individuell oder in Gruppenform bzw. Parallelunterricht anzubieten (PSL; 11 ,12, 20; / HSL;36/ VPEL;10-56&71). Es ist die Aufgabe des Klassenlehrers, individualisierte Lernprogramme für identifizierte Begabte zusammen mit weiteren Begleitpersonen zu organisieren (HSL;18/ VPEL;46).
Ferner ist die Thematisierung von „Begabung“ und „Begabtenförderung“ in der
Lehrergrundausbildung auf ISCED Niveau 1 – 3 in Richtlinien geregelt. Hier wird der Entwicklung talentierter Schüler besondere Aufmerksamkeit geschenkt.

UK - England
Die jetzige Regierung rief im Jahr ihrer Gründung 1997 zu einer Kampagne „Education Education Education“ auf. In diesem Rahmen konnte auch die Situation hochbegabter Schüler und ihrer Bedürfnisse thematisiert werden. In der Folge erschienen eine Anzahl von Publikationen und politischen Berichten, Erwägungen und Erklärungen, und einige Arbeitsgruppen wurden gegründet.
Im ersten „Government White Paper“ des Ministeriums für Bildung und Arbeit (Departement of Education and Employment) zu Excellence in Schools wurde einen Plan zur Entwicklung frühzeitiger Identifizierungskriterien und Fördermöglichkeiten besonders Begabter erstellt: „We plan to develop a strategy for the early identification and support of particularly able and talented
children that links several strands, including accelerated learning, specialist schools and partnership with independent schools . . . We want every school and LEA to plan how it will help gifted children. All schools should seek to create an atmosphere in which to excel is not only acceptable but desirable“.
(Excellence in Schools, July 1997)
Im Jahre 1999 wurde das „Office for Standards in Education international research survey“ (Freeman, 1999) gegründet. Zudem kam es zur Etablierung einer nationalen Beratergruppe „Gifted and Talented Advisory Group“. Ein „Select Commitee“ wurde 1997 gegründet und eingesetzt
(House of Commons, 2001) um die Planung und Umsetzung der Begabtenförderung in den Schulen der Städte zu unterstützen und für eine Begleitung individueller LEAs und Schulen zu sorgen, so dass diese Begabtenförderung realisieren können. Obwohl Begabte in der Gesetzgebung weder explizit genannt werden noch als Teil einer Gruppe mit besonderen Bedürfnissen berücksichtigt sind, ist in einer Anzahl staatlicher Bestimmungen und Empfehlungen der Umgang mit Begabten ausgearbeitet.
Im Konkreten werden folgende Punkte erwähnt, die sich auf alle Niveaus [ISCED Niveau 0 – 3] beziehen:
Erkennen und Anerkennen individueller Unterschiede, Identifizierung von Bedürfnissen, Differenzierungsmaßnahmen, Flexibilität im Schulsystem, Begabung als Thema in der Lehrerausbildung und ein Grundcurriculum.
Darüber hinaus werden Aussagen über ein spezielles Curriculum in Schulen [ISCED Niveau 1 – 3] getroffen.

Mittwoch, 7. Dezember 2005

Schulische Begabtenförderung in Europa

Nachdem schulische Begabtenförderung lange Zeit tabuisiert war, erlebt sie heute in einigen Ländern Europas eine Hochkonjunktur. Lange Zeit wurde angenommen, dass begabte Kinder und Jugendliche keine besondere unterrichtliche Förderung benötigen.
Inzwischen ist deutlich geworden, dass alle Kinder individuell entsprechend ihren
Fähigkeiten gefördert werden müssen, damit sie sich optimal entwickeln können. Dies gilt auch für Kinder mit besonderen Begabungen.
Unter Begabung oder Hochbegabung (die Begriffe Begabung, Hochbegabung und Talent werden synonym verwandt) verstehen wir die individuelle Fähigkeit, gute oder gar ausgezeichnete Leistungen auf einem oder mehreren Gebieten erbringen zu können. Es handelt sich also zunächst um ein Potential. Damit dieses Potential sich entwickeln kann ist persönlicher Einsatz, d.h. Motivation erforderlich. Genauso wichtig ist eine unterstützende und fördernde Umgebung. Die Schule hat dabei eine entscheidende Schlüsselstellung. Ein differenziertes und differenzierendes Unterrichtsangebot ist für die Realisierung gleicher Chancen für alle unentbehrlich. Inhaltliche Reichhaltigkeit und methodische Vielfalt sowie eine flexible Schulorganisation sind Grundvoraussetzungen
für fruchtbare Begabtenförderung.
Dieser Bericht soll deutlich machen, wie und in welchem Umfang Begabtenförderung an europäischen Schulen verwirklicht wird. Wir möchten damit den europaweiten Austausch von Erfahrungen ermöglichen und gegenseitige Lernprozesse anregen.
Um von anderen Ländern lernen zu können ist es unabdingbar, die Bedingungen derjeweiligen Länder mit all ihren Facetten zu kennen. Obwohl ein direkter Vergleich zwischen den einzelnen Ländern und im Konkreten der schulischen Begabtenförderung in diesem Bericht angestrebt wird, ist es nicht Ziel dieser Studie, bewertende oder gar klassifizierende Aussagen über die schulische Begabtenförderung der einzelnen Länder zu machen. Dies würde der Vielfalt und dem Reichtum der unterschiedlichen Kulturen und Schulsysteme nicht gerecht werden.
Es ist unser Bestreben, die schulische Begabtenförderung in Europa so darzustellen, dass sie allen Ländern von Nutzen sein kann. Wir hoffen, mit dieser Studie nicht nur die Entwicklung der schulischen Begabtenförderung in Europa zu dokumentieren, sondern darüber hinaus auch zu einer europäischen Netzwerkbildung beizutragen.

Franz J. Mönks
Willy Peters
Robin Pflüger

Dienstag, 6. Dezember 2005

Definition Hochbegabung:

Hochbegabung
- ist die D i s p o s i t i o n für herausragende Leistungen, nicht die Hochleistung selber. Hochbegabung setzt sich zusammen aus sehr guter Motivation, sehr guter Kreativität und aus überdurchschnittlichen Fähigkeiten auf einem oder mehreren Gebieten


aus. (Renzulli 1978, Mönks 1998, Heller 1998)

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